FAQ

Was passiert, wenn sich mein Kind verletzt oder krank wird?

Generell gilt: Wir fahren lieber einmal zu oft ins Krankenhaus als einmal zu wenig, bzw. ein zu oft gibt es nicht. Wenn sich hinterher herausstellt, dass nichts Schlimmes passiert ist, umso besser.

Sollte sich ihr Kind auf der Piste verletzen, wird in der Regel ein Krankenwagen gerufen, da wir vor Ort auch keinen PKW zur Verfügung haben. In weniger schlimmen Fällen kann es sich hierbei auch um ein so genanntes Krankentaxi handeln. Ihr Kind wird, selbstverständlich von einer Lehrperson begleitet, ins nächstgelegene Krankenhaus gebracht, wo meistens ein Röntgen durchgeführt wird. Bisher sind alle Kinder nachmittags bzw. abends wieder in die Unterkunft zurückgekehrt.

Wichtig ist, dass Ihr Kind eine europäische Krankenkassenkarte oder Bescheinigung der privaten Krankenversicherung, zumindest aber eine Kopie der Karte (Vorder- UND Rückseite) und einen Personalausweis (zumindest eine Kopie des Ausweises) mit sich führt. (s. Checkliste).

Handelt es sich um einen Skiunfall, ist Ihr Kind über die gesetzliche Unfallversicherung des Landes versichert, diese übernimmt auch die Kosten der Rückfahrt vom Krankenhaus mit dem Taxi bzw. das Krankentaxi. Trotzdem ist die Versicherungskarte erforderlich.

Erkrankt Ihr Kind und handelt es sich nicht um einen Unfall während des offiziellen Programms, greift im Notfall der Auslandskrankenschutz, welchen wir  für alle Schüler buchen.

Sollte sich Ihr Kind verletzen, werden wir Sie selbstverständlich informieren, sobald eine Diagnose feststeht.

 

Warum muss der Betrag für die Skifahrt schon so früh bezahlt werden?

Dies hat organisatorische Gründe. Im Spätherbst wird vom Veranstalter bereits eine Anzahlung von 80% erwartet. Natürlich ist es rein theoretisch möglich, zunächst die Anzahlung einzufordern, danach den Restbetrag und anschließend möglicherweise noch die Kosten für die Skiausleihe, die tatsächlich erst vor Ort anfallen.Bitte bedenken Sie doch den organisatorischen Aufwand hierfür und haben Sie Verständnis dafür, dass es bei 120 potentiellen Teilnehmern sehr sehr aufwändig ist, den Betrag in 2 oder gar 3 Raten einzusammeln.Die Erfahrung hat gezeigt, dass zum geforderten Termin in der Regel auch erst ca. 80% aller Zahlungen eingegangen sind. Zahlungen von der Stadt erfolgen häufig später. Da bei diesen Summen keine Zahlung vorgestreckt werden kann, muss zu 100% gewährleistet sein, dass der Anzahlungsbetrag bei Fälligkeit verfügbar ist.Erschwerend kommt hinzu, wenn Zahlungen aufgrund von fehlendem Namen des Kindes nicht zuzuordnen sind oder falsche Beträge überwiesen werden. Dies kommt öfters vor als man denkt!!!Falls es Probleme gibt, den Betrag bis zum geforderten Zeitpunkt aufzubringen, bitte ich einfach um eine Mitteilung, dann kann sicherlich eine Lösung gefunden werden.

Dürfen Handys mitgenommen werden?

Aus Erfahrung möchten wir Sie freundlich bitten, das Handy zuhause zu lassen. In der Vergangenheit hat es hierdurch viele Missverständnisse gegeben. Oft wurden Eltern informiert, bevor uns Lehren Bescheid gegeben wurde, so dass Probleme nur über Umwege geklärt werden konnten. Zur Veranschaulichung ein paar Beispiele:

Es riefen besorgte und verärgerte Eltern an und wollten wissen, warum Ihr Kind im Krankenhaus sei und sie nichts davon wüssten, dabei war der Betroffene gerade wieder vom Arzt zurück, es war nichts Schlimmes passiert. Wir Lehrer mussten rechtfertigen, warum Kinder nicht alleine fahren durften, obwohl sie doch Fortgeschrittene waren und sich unterfordert fühlten, Eltern erlaubten einem Kind per Telefon, einfach allein in der Unterkunft zurückzubleiben, Eltern riefen auf der Notfall-Handynummer an um sich zu erkundigen, warum der Sohnemann sich nicht meldet, dabei hatte dieser nur den Akku für sein Telefon vergessen. Im ersten Jahr schrieben die Kinder auf der Hinfahrt ihren Eltern sogar von einem „Unfall“, als der Bus 5 km vor Ankunft stehen blieb und wegen eines Türproblems nicht mehr weitergefahren ist, so dass die Insassen von dem zweiten Bus kurze Zeit später eingesammelt wurden. Sie können sich vorstellen, dass unsere Handys heiß liefen… Und, und, und… Das alles kostet viel Nerven, deswegen unsere Bitte, das Ding zuhause zu lassen. Wir melden uns ganz bestimmt, wenn es Probleme gibt!

Schließlich ist es auch vorkommen, dass ein Handy während einer Schneeschuhwanderung verloren wurde.

 

Welche Dokumente muss mein Kind auf die Fahrt mitnehmen?

Ihr Kind muss einen gültigen Personalausweis oder Reisepass dabei haben. Außerdem wird eine europäische Krankenversicherungskarte bzw. eine Bescheinigung der privaten Krankenversicherung benötigt. Beide Dokumente (Ausweis und KV Karte) sollen außerdem in Kopie (Vorder- und Rückseite) zuvor im Classroom unter Kursaufgaben digital in Kopie abgegeben werden.

 

Was ist, wenn mein Kind regelmäßig Medikamente nehmen muss?

Wir als Lehrer dürfen ohne ärztliche Erlaubnis keine Medikamente verabreichen. Nimmt Ihr Kind regelmäßig Medikamente, geben Sie diese Ihrem Kind mit, wenn es selbst damit zurechtkommt.

Ist dies nicht der Fall, ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich, auf welcher der Name des Lehrers vermerkt ist, welcher die Medikamente geben darf sowie die genaue Dosis.

Erkrankt Ihr Kind, so dass eventuell Medikamente erforderlich sind, begleiten wir es zum Arzt vor Ort. Darüber werden sie selbstverständlich informiert.

 

Wie viel Taschengeld sollte ich mitgeben?

Erfahrungsgemäß reichen 25,-€. Das Geld wird für Snacks sowie ggf. für weitere Getränke (außer Wasser und Skiwasser) zwischen den Mahlzeiten benötigt. Für die Busfahrt ist kein Geld erforderlich. Während der Nachtfahrt muss nicht zwangsläufig etwas zu essen gekauft werden und auf der Rückfahrt erhalten die Kinder von uns einen 5-Euroschein (im Budget enthalten), mit dem sie sich etwas zu essen kaufen können. Die Getränkeflasche kann noch in der Unterkunft gefüllt werden.

 

Was kann vor Ort ausgeliehen werden?

Vor Ort können Skier, Stöcke und Skischuhe ausgeliehen werden. Skikleidung oder –brille können NICHT ausgeliehen werden. Brillen, Mützen, Handschuhe etc. sind im Notfall am Skiverleih auch käuflich zu erwerben, aber teuer.

 

Was ist bei Nahrungsmittelunverträglichkeiten und Allergien zu beachten?

Essgewohnheiten (kein Schweinefleisch, vegetarisch, vegan, glutenfrei etc.) und Nahrungsmittelunverträg-lichkeiten werden auf dem Rückmeldebogen angegeben. Die Küche bietet je nach Anzahl der Vegetarier ein fleischfreies Gericht bzw. schweinefleischfreies Gericht an. Die Kinder fragen bitte bei der Essensausgabe selbst nach, welches Gericht für sie das richtige ist. Bei Glutenunverträglicekeit bitten wir Sie, sich im Vorfeld mit der Stelvio Residence in Verbindung zu setzen. In der Regel muss glutenfreies Brot selbst mitgebracht werden.

 

Was ist, wenn mein Kind sich nicht wohl fühlt?

Fühlt Ihr Kind sich tagsüber nicht wohl, wird es natürlich nicht zum Skifahren gezwungen. Aus Aufsichtsgründen kommt es aber zunächst mit zur Piste und wird dort betreut. Im Falle einer festgestellten Erkrankung (Erbrechen, Fieber o.ä., das heißt, wenn unbedingte Bettruhe erforderlich ist), muss eine Aufsicht bei Ihrem Kind in der Unterkunft bleiben. Halten die Beschwerden an, wird ein Arzt besucht.